Voraussetzung für die Erteilung von katholischem Religionsunterricht ist eine kirchliche Bevollmächtigung (Unterrichtserlaubnis oder Missio canonica).
Näheres wird in der Ordnung für die Verleihung der Missio canonica und der kirchlichen Unterrichtserlaubnis zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht im Bistum Fulda (Missio-Canonica-Ordnung – MCO) und in der Mentoratsordnung geregelt.
Bitte beachten Sie, dass diese Ordnungen und der Studienbegleitbrief ab dem Wintersemester 2024/25 gültig sind.