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Hintergründe und Ordnungen

Voraussetzung für die Erteilung von katholischem Religionsunterricht ist eine kirchliche Bevollmächtigung (Unterrichtserlaubnis oder Missio canonica).

Die kirchliche Unterrichtserlaubnis wird nach Ablegung des Ersten Staatsexamens für ein Lehramt auf Antrag erteilt. Sie wird befristet ausgestellt und ist die Voraussetzung für die Erteilung von katholischem Religionsunterricht während der 2. Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst).

Die Missio canonica wird auf Antrag nach Ablegung des Zweiten Staatsexamens für ein Lehramt oder dem Nachweis einer vergleichbaren Ausbildung erteilt. Sie ist Voraussetzung für eine Einstellung als Religionslehrerin oder -lehrer.

Weitere Hintergründe zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. Missio Canonica, die Ordnung für die Verleihung der Missio canonica und die Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis im Bistum Fulda sowie die Ordnung für die kirchliche Studienbegleitung finden Sie gesammelt im

 Studienbegleitbrief.

Neue Musterordnung zur Erteilung der Missio canonica

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat in seiner Sitzung am 23./24. Januar 2023 die neue Musterordnung der katholischen (Erz-)Diözesen Deutschlands für die Erteilung der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht beschlossen.

Sie löst die Rahmenrichtlinien für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas Katholische Religionslehre und die Rahmengeschäftsordnung vom September 1973 ab und dient als Grundlage für die Entwicklung diözesaner Ordnungen, damit die Missio canonica und die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung nach vergleichbaren Kriterien erteilt und von den Diözesen wechselseitig anerkannt werden können.

Im Moment sind wir in den diözesanen Gremien dabei, auf Grundlage der Musterordnung und in Abstimmung mit den anderen Bistümern in Hessen eine Missio-canonica-Ordnung für das Bistum Fulda zu erarbeiten.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist und die Missio-canonica-Ordnung für das Bistum Fulda von Bischof Dr. Gerber in Kraft gesetzt wurde, werden wir Sie hier an dieser Stelle veröffentlichen.